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Die KfW unterstützt die Träger der Investitionsmaßnahmen (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden oder sonstige öffentlich-rechtliche Anstalten oder Körperschaften mit zinsgünstigen Krediten für ihre Investitionsvorhaben. Durch lange Laufzeiten, tilgungsfreie Anlaufjahre und lange Zinsbindungsfristen können die Investoren mit einer sehr attraktiven Finanzierung auf Dauer sicher kalkulieren. Tilgungsfreie Anlaufjahre federn die finanzielle Belastung in der Anlaufphase der Investition ab. In den meisten Programmen kann der Kredit kostenfrei vorzeitig zurückgezahlt werden. So können die Investoren eine für sie günstige Entwicklung des Zinsniveaus oder unerwartete Geldeingänge nutzen, um den Kredit schneller zurückzuführen. Förderungen der EnergieversorgerAuch die einzelnen Energieversorgungsunternehmen - immerhin ca. 170 an der Zahl - haben verschiedene Förderungsprogramme. Wegen der Vielzahl der Energieversorgungsunternehmen und der damit verbun- denen großen Wechselhäufigkeit kann an dieser Stelle kein umfassender Überblick gegeben werden. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall an Ihren Energieversorger oder Ihre Stadtwerke. Dort wird man Ihnen gerne Auskunft über die aktuellen Förderangebote geben. Ebenso bieten mehr als 150 Städte und Gemeinden inzwischen Förderungen an. Es lohnt sich in jedem Fall, in Ihrer Kommune nachzufragen. Wie wird gefördert?Die Beratungskosten werden bezuschusst, die Höhe des Zuschusses ist
abhängig vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten. Wer hat Anspruch auf Förderung?Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer (natürliche wie juristische Personen), sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Das gilt auch für rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe, wenn ihre Umsätze bestimmte Summen nicht überschreiten. Ferner wendet sich das Programm an Einrichtungen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Charakter. Welche Gebäude kommen in Frage?1. Die Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
befinden. Was macht der beratende Ingenieur?Am Anfang steht die umfassende Bestandsaufnahme. In einem schriftlichen Gutachten fasst der Ingenieur die Ergebnisse zusammen. Hier gibt er Hinweise auf empfehlenswerte Energiespar-Maßnahmen und prüft den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen Gespräch gibt er Tipps, wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und kostengünstigsten umsetzen kann. Außerdem informiert der Energieberater darüber, ob öffentliche Fördermittel gewährt werden könnten.
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